image/svg+xml image/svg+xml id="contact" /> image/svg+xml image/svg+xml
Münze
Wir verwenden Cookies, um Ihr Online-Erlebnis zu verbessern. Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen
Sie unserer Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zu. Weiter zur Datenschutzerklärung.

SG

Die Rechte und Pflichten der Kaminfeger werden auf kantonaler Ebene geregelt. In Kantonen, in welchen eine kantonale Gebäudeversicherung besteht, ist die Aufsicht über das Kaminfegerwesen bei dieser Institution angesiedelt, weil die kantonalen Gebäudeversicherungen nicht nur als Versicherer tätig, sondern auch für den Bereich Brandschutz zuständig sind. In Kantonen ohne Gebäudeversicherung übernehmen oftmals die kantonalen Umweltämter die Aufsichtsfunktion. Grundsätzlich gilt in der ganzen Schweiz, dass Feuerungsanlagen in einem vorgeschriebenen Turnus kontrolliert und gereinigt werden müssen.

Im Kanton St. Gallen gelten folgende Regelungen:

  • Es besteht ein Versicherungsmonopol durch die Gebäudeversicherung. Alle Immobilien müssen obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sein.
  • Der Kaminfeger trägt die Verantwortung für die Reinigung der Feuerungsanlagen. Das Kantonsgebiet ist in Kreise aufgeteilt, die exklusiv einem Kaminfeger zugeordnet werden. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, um zu erfahren, welcher Kaminfeger für Sie zuständig ist.

Weitere Informationen:

Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
Lehrbetrieb
,
|
nach Oben